| Versandkosten: | 3,95 EUR |
| Versandkostenfrei ab: | 20,00 EUR |
| Allgemeine Geschäftsbedinungen ( AGB ) und Berufsordnung |
|
Seite drucken Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schloss Apotheke, Inh. Markus Kerckhoff 1. Allgemeines / Geltungsbereich 1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen der Schloss Apotheke. Hiervon abweichende Vereinbarungen und/oder sonstige Vertragswerke, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die Schloss Apotheke un-verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 1.2 Aufträge haben in Schriftform oder durch Datenfernübertragung zu erfolgen. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages wurden nicht abgeschlossen. Mitarbeiter der Schloss Apotheke sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 1.3 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Vertragsschluss 2.1. Die Angebote der Schloss Apotheke im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung abzugeben. Durch die Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn das bei der Schloss Apotheke eingegangene Angebot des Kunden durch eine Rechnungsstellung oder durch das Absenden der Ware von der Schloss Apotheke angenommen wird. 2.2 Die bloße Präsentation der Waren auf der Website ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Beschaffenheitsangabe der Ware. Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt. Für offensichtliche Irrtümer und Abweichungen in Preislisten, Rechnungen oder Bestätigungen sowie für Übermittlungsfehler behält sich die Schloss Apotheke Berichtigungen und Nachberechnungen vor. 2.3 Die Belieferung erfolgt nur in apotheken- bzw. haushaltsüblichen Mengen, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. 2.4 Es ist untersagt, mit den bei der Schloss Apotheke bestellten Arzneimitteln gewerblich Handel zu betreiben. 2.5 Die Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, zwischen dem Kunden und der Schloss Apotheke wird hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. In diesem Fall muss der Schloss Apotheke das gültige Originalrezept vorliegen. Erst nach erfolgreicher Prüfung des Rezepts kann die Bestellung angenommen werden. 3. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung 3.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-pflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Wider-rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Schloss Apotheke, Versand Inh. Markus Kerckhoff e.Kfm. Ernst-Reuter-Str. 11c 51427 Bergisch Gladbach Fax: 02204/30885-119 E-Mail: fragen@0800apoberg.de 3.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzu-senden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflich-tungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 3.3 Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ende der Widerrufsbelehrung 4. Zahlungsbedingungen, Preise, Liefer- und Versandkosten 4.1 Der Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Vertrages ohne jegliche Abzüge, Rabatte oder Skonti fällig. Bei Preisänderungen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei der Versendung fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe innerhalb der konkreten Angebote detailliert angegeben ist. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4.2 Bestellungen zur Auslieferung außerhalb Deutschlands werden grundsätzlich nicht angenommen. 4.3 Akzeptiert werden für Deutschland nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen. Angeboten werden die Zahlung per Rechnung, per Lastschrift, per Kreditkarte (Master Card und Visa), per Paypal und per Vorkasse. Bei Zahlung per Lastschrift und Kreditkarte wird der Betrag der beiliegenden Rechnung erst dann vom Konto des Kunden abgebucht, wenn die bestellte Ware versandt worden ist. 4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs stehen der Schloss Apotheke Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB) zu. Ferner ist sie berechtigt, für eine Mahnung, die nach Verzugsbeginn erfolgt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro zu erheben. Dasselbe gilt für weitere Mahnungen in angemessenem Umfang, solange der Verzug andauert. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Die durch falsche Kontoangaben oder Rückbuchungen entstehenden Bearbeitungsgebühren, welche nicht von der Schlossapotheke zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden. Für Überweisungen ist – unter Angabe der Rechnungsnummer oder der Auftragsnummer im Verwendungszweck! – folgende Bankverbindung zu nutzen: Schloss Apotheke Kreissparkasse Köln Bankleitzahl: 370 502 99 Kontonummer: 0334550488 5. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Nebenforderungen Eigen-tum der Schloss Apotheke. 6. Aufrechnung Der Kunde kann mit Forderungen gegen die Schloss Apotheke nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Schloss Apotheke ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Liefer- und Versandbedingungen 7.1 Soweit aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich, erfolgt der Versand gekaufter Arzneimittel als versicherte Paketsendung. Teillieferung sind zulässig. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung. 7.2 Die Lieferung bzw. der Versand der Arzneimittel erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung, sofern die vereinbarten Zahlungsbedingungen zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten erfüllt sind. Sollte ein Produkt aufgrund höherer Gewalt oder Produktionsschwierigkeiten nicht nur kurzfristig nicht lieferbar sein und die bestellten Produkte nicht unter zumutbaren Bedingungen von der Schloss Apotheke beschafft werden können, so wird diese von der Lieferpflicht befreit, soweit die hindernden Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die Schloss Apotheke diese nicht zu vertreten hat. Die Schloss Apotheke wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Arzneimittel informieren sowie bereits erbrachte Gegenleistungen ebenso umgehend erstatten. 7.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Anschrift richtig und vollständig zu hinterlegen sowie im Rahmen der Kaufabwicklung die richtige und vollständige Lieferanschrift mitzuteilen. Die Auslieferung der Ware kann entweder an den Kunden selbst oder einen Ersatzempfänger erfolgen. Wird keine anderweitige Vereinbarung getroffen, benennt der Kunde folgende Personen als Ersatzempfänger: – Angehörige des Empfängers und des Ehegatten, 8. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. 9. Mitteilung von Transportschäden bzw. Verlusten 9.1 Lieferungen sind binnen zwei Wochen nach Zugang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Sollten äußerlich sichtbare Transportschäden an der Verpackung der Sendung erkennbar sein, so hat sich der Kunde diese Beschädigung direkt vom Frachtführer bestätigen zu lassen und die Verpackung aufzubewahren oder aber die Annahme überhaupt zu verweigern. Andernfalls können Ansprüche des Kunden hinsichtlich der Beschädigung abgelehnt werden. 9.2 Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der Schloss Apotheke unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist nach Ablieferung anzuzeigen, um sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit vorstehender Regelung werden die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht berührt. Die Anzeige soll lediglich sicherstellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können. Der Kunde wird die Schloss Apotheke nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht. 10. Beratung und Kundendienst Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art können jederzeit per E-Mail an die Schloss Apotheke unter fragen@0800apoberg.de gerichtet werden. Sämtliche Fach-Anfragen werden durch pharmazeutisches Personal der Schloss Apotheke beantwortet. 11. Gewährleistung 11.1 Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Als Verbraucher kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Schloss Apotheke ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 11.2 Ist die Schloss Apotheke zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Schloss Apotheke zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen. 12. Haftung Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Schloss Apotheke uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der Schloss Apotheke oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von der Schloss Apotheke oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet die Schloss Apotheke uneinge-schränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Schloss Apotheke, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Schloss Apotheke auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 13. Allgemeine Hinweise und Risikomeldungen 13.1 Die Schloss Apotheke weist den Kunden darauf hin, dass es erforderlich sein kann, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern bei der Medikation Probleme auftreten sollten. 13.2 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Medikation in höheren Dosen oder über eine längere Zeit grundsätzlich nicht ohne die Befragung des Arztes vorgenommen werden sollte. Bei Verdacht auf eine Überdosierung ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen. 13.3 Besteht der Verdacht eintretender Nebenwirkungen oder lassen sich solche im Einzelfall nach der Medikation feststellen, sind diese dem Arzt unverzüglich mitzuteilen. 13.4 Sollten der Schloss Apotheke Risiken über Arzneimittel bekannt werden, die der Kunde bei der Schloss Apotheke bestellt hat (z.B. Meldungen der Hersteller über bisher unbekannte Gegenanzeigen, Wechselwir-kungen und/oder Nebenwirkungen), teilt die Schloss Apotheke dies dem Kunden über die ihr bekannten Kontaktdaten mit. Der Kunde verpflichtet sich, eine Änderung seiner Daten gegenüber der Schloss Apotheke rechtzeitig mitzuteilen. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz der Schloss Apotheke. 14.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Bergisch Gladbach. Die Schloss Apotheke ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist. 14.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 14.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Stand 20.09.2011 D9/D296 Berufsordnung Die Schloss Apotheke gehört der Apothekerkammer Nordrhein an. Weitere Informationen zur Apothekerkammer finden Sie hier. Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein Vom 7. Juni 1995 (MBl. NW. 1995, S. 1008 f.), geändert durch Beschluss vom 11. Juni 1997 (MBl. NW. 1997, S. 1190) und durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 (MBl. NW. 1998, S. 860) Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihren Sitzungen am 7. Juni 1995, 11. Juni und 10. Dezember 1997 aufgrund des § 31 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1994 (GV. NW. S. 204) - SGV. NW. 2122 - folgende Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein beschlossen. Apothekerinnen und Apothekern obliegt die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Hierdurch erfüllen sie eine öffentliche Aufgabe. Sie üben einen seiner Natur nach freien Beruf aus. § 1 (1) Die Apothekerin und der Apotheker sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben sich innerhalb und außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit so zu verhalten, dass sie diesem Vertrauen gerecht werden. (2) Die Apothekerin und der Apotheker, die ihren Beruf ausüben, haben die Pflicht, sich beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. § 2 Die Apothekerin und der Apotheker sind zur Verschwiegenheit über alle Vorkommnisse verpflichtet, die ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt werden. Darüber hinaus haben sie alle unter ihrer Leitung tätigen Personen, die nicht der Berufsordnung unterliegen, zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dies schriftlich festzuhalten. § 3 Die Apothekerin und der Apotheker sind verpflichtet, die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Gesetze und Verordnungen sowie das Satzungsrecht der Kammer zu beachten und darauf gegründete Anordnungen und Richtlinien zu befolgen. § 4 Die Apothekerin und der Apotheker sind verpflichtet, bei der Ermittlung, Erkennung und Erfassung von Arzneimittelrisiken mitzuwirken. Sie haben ihre Feststellungen oder Beobachtungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker unverzüglich mitzuteilen. Die Meldepflicht nach § 21 der Apothekenbetriebsordnung bleibt unberührt. § 5 Die Apothekerin und der Apotheker sind verpflichtet, sich gegenüber den Angehörigen ihres Berufes kollegial zu verhalten. Sie haben die Interessen und das Ansehen des Betriebes, in dem sie tätig sind, im und außer Dienst zu wahren. § 6 Die Apothekerin und der Apotheker sind verpflichtet, in Ausübung ihres Berufes mit den Personen und Institutionen des Gesundheitswesens zusammenzuarbeiten, soweit nicht ihre Berufspflicht gemäß § 2 berührt wird. Unzulässig sind jedoch Vereinbarungen, Absprachen und schlüssige Handlungen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, Zuweisungen von Verschreibungen oder die Abgabe von Arzneimitteln ohne volle Angabe der Zusammensetzung zum Gegenstand haben oder zur Folge haben können. § 7 Die Ausübung der Heilkunde, insbesondere die Ausübung dem Arzt vorbehaltener Tätigkeiten, verstößt gegen die Berufspflichten. Hiervon unberührt bleiben Beratungen, soweit diese zur Ausübung des Apothekerberufes erforderlich sind. § 8 Eine Apothekerin und ein Apotheker, die eine nach der Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker zugelassene Weiterbildung auf einem Gebiet, Teilgebiet oder Bereich anzeigen, ohne das Recht zum Führen der Bezeichnung zu besitzen, verstoßen gegen ihre Berufspflichten. § 9 (1) Wettbewerb ist verboten, wenn er unlauter ist. Nicht erlaubt ist eine Werbung, die irreführend oder nach Form, Inhalt oder Häufigkeit übertrieben wirkt, sowie eine Werbung, die einen Mehrverbrauch oder Fehlgebrauch von Arzneimitteln begünstigt. Die Werbung der Apothekerin und des Apothekers darf ihrem beruflichen Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, nicht widersprechen. Die Bevölkerung soll darauf vertrauen dürfen, dass die Apothekerin und der Apotheker - obwohl auch Gewerbetreibende - sich nicht von Gewinnstreben beherrschen lassen, sondern ihre Verantwortung im Rahmen der Gesundheitsberufe wahrnehmen. In diesem Sinn sollen die Werbeverbote dem Arzneimittelfehlgebrauch entgegenwirken und die ordnungsgemäße Berufsausübung stärken. Insbesondere soll das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Integrität der Apothekerin und des Apothekers erhalten und gefördert werden. (2) Nicht erlaubt sind insbesondere: Die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln sowie die kostenlose Durchführung von physiologisch-chemischen Untersuchungen; der Verzicht auf Zuzahlungen und Mehrkosten nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch (SGB V), in der jeweils geltenden Fassung und der Hinweis darauf; das Abgehen von dem sich aus der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden einheitlichen Apothekenabgabepreis, insbesondere das Gewähren von Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen; das Vortäuschen einer bevorzugten oder besonderen Stellung der eigenen Apotheke, der eigenen Person oder des Apothekenpersonals; Verträge, Absprachen und Maßnahmen, die bezwecken oder zur Folge haben können, andere Apotheken von der Belieferung oder Abgabe von Arzneimitteln ganz oder teil-weise auszuschließen; der Hinweis auf einen Zustelldienst für Arzneimittel innerhalb und außerhalb der Apotheke; das Dulden der Apothekerin und des Apothekers, dass Berichte oder Bildberichte mit werbendem Charakter über ihre berufliche Tätigkeit angefertigt und mit Verwendung ihres Namens, des Namens der von ihnen geleiteten Apotheke oder ihrer Anschrift veröffentlicht werden; das Überlassen von Ausstellungsflächen der Apotheke gegen Entgelt oder sonstige Leistungen; vorbehaltlich einer Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles unter besonderer Berücksichtigung von Absatz (1): das Gewähren von Zugaben und Zuwendungen mit Ausnahme von apothekenüblichen Kunden- und Kinderzeitungen oder -zeitschriften sowie Kurzinformationen mit beratendem Inhalt, ferner Kalendern; bei Kalendern darf der apothekenübliche Wert nicht überschritten werden; die Abgabe von Warenproben mit Ausnahme von Mitteln und Gegenständen im Sinne des § 25 Apothekenbetriebsordnung jeweils nur in einem für den Erprobungszweck erforderlichen Umfang. Im Zusammenhang mit der Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dürfen Warenproben nur im Rahmen eines besonderen Beratungsgespräches abgegeben werden. Die Abgabe einer handelsüblichen Verkaufspackung als Warenprobe ist nicht erlaubt; Zuwendungen und Geschenke an Kunden, Angehörige anderer Heilberufe oder nichtärztlicher Heilberufe, Kostenträger, Kurheime, Altenheime, Krankenanstalten oder ähnliche Einrichtungen sowie deren Leiterinnen oder Leiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; das Anbieten von Speisen und Getränken zum Verzehr in der Apotheke; Werbung der Apothekerin und des Apothekers für apothekerliche Dienstleistungen, es sei denn, sie entspricht ihrer besonderen Stellung als Angehörige eines Heilberufes und den Geboten einer wahren und sachlichen Information; Werbung der Apothekerin und des Apothekers für apothekerliche Waren und freiverkäufliche Arzneimittel, es sei denn, - sie entspricht ihrer besonderen Stellung als Angehörige eines Heilberufes und hält sich im Rahmen der üblichen Werbung anderer Anbieter gleichartiger Waren, - bei allgemeiner Preiswerbung wird auf die Einheitlichkeit des Abgabepreises für Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, hingewiesen, - bei der Werbung für freiverkäufliche Arzneimittel werden sie ihrer besonderen Verantwortung für die Verhinderung von Arzneimittelfehlgebrauch gerecht; Werbung für apothekenpflichtige Arzneimittel außerhalb der Apotheke. § 10 Die Berufsordnung vom 7. Juni 1995 ist am 17. August 1995 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 1. Juli 1992 (SMBl. NW. 21210) außer Kraft getreten. Die Änderung der Berufsordnung vom 10. Dezember 1997 ist am 24. Juli 1998 in Kraft getreten. Datenschutz Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Der Kunde willigt ein, dass insbesondere die für die Auftrags-und Bestellabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten unter Beachtung des Datenschutzes insbesondere aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes auf Datenträger gespeichert werden. Da wir die Auslieferung der Arzneimittel oder sonstiger Waren über ein externes Lieferungsunternehmen vornehmen lassen, müssen wir insbesondere die Angaben zur Lieferadresse und zu den Empfangspersonen an dieses Unternehmen (z.B. DHL) weitergeben. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung behalten wir uns im Rahmen der Bestellabwicklung vor, dass gegebenenfalls die Weitergabe von Daten des Kunden an die SCHUFA in Wiesbaden oder andere Wirtschaftsinformationsdienste erfolgt. Der Kunde kann der vorgenannten Verwendung der Daten jederzeit durch Mitteilung an die Schloss Apotheke (www.0800apoberg.com) widersprechen. Eine Adressvermarktung durch uns erfolgt nicht. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten . Bitte wenden Sie sich per E-Mail an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Bei Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung und Marktforschung bis zur Abmeldung vom Newsletter. Auf dieser Website werden mit Technologien der etracker GmbH (www.etracker.com) Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internet-Browsers. Die mit den etracker-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den "Gefällt mir" Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Seite drucken |
| » Impressum » AGB » Widerrufsrecht » Datenschutzerklärung » Bestellbeschreibung |
|
* Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des früheren Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) gilt für rezeptfreie Medikamente und Kosmetika. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Alle Preise inklusive gesetzliche MwSt. - Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten! © 2012 - www.0800apoberg.com - AGB - Impressum - Software, Technik and Consulting by: AR-Websolutions GmbH / 0,00 sec. |